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Wie kann ich wählen, ohne wählen zu gehen 
Piet Karwath und Tanja Westphal erklären kurz, wie das
mit der Briefwahl eigentlich funktioniert:
Nämlich ganz einfach.

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Wie versprochen, die Fakten zur Briefwahl hier zum Nachlesen:
 

 

Wer darf überhaupt Briefwahl machen?

 

  • Alle, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

  • Das heißt, alle, die mindestens 16 Jahre alt sind (→ Kommunalwahl). Für die → Bundestagswahl muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Alle, die seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen.

  • Alle, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören.

 

Wie macht man Briefwahl?

 

  • Rechtzeitig vor dem Wahltermin kriegst du per Post eine „Wahlbenachrichtigung“.

  • Auf der Rückseite findest du ein einfaches Formular zum Beantragen der Briefwahlunterlagen.

  • Das muss ausgefüllt zurück ins Rathaus - entweder persönlich bringen oder per Post.

  • Solltest du die Wahlbenachrichtigung verloren haben, kann man sich im Rathaus auch mit seinem Ausweis Unterlagen abholen.
     

  • Wichtig ist hierbei: Briefwahl und nochmal „normal“ wählen - das geht nicht.

    Wer einen Stimmzettel und einen Wahlschein bekommen hat, bekommt also nicht am Wahltag nochmal einen zweiten Stimmzettel im Wahlbüro. Dort ist vermerkt, wer bereits Briefwahl beantragt hat.

 

Und wenn man die Unterlagen hat?

 

  • Bei der Briefwahl gelten die gleichen Grundsätze, wie auch bei der Wahl am Wahltag. Sie muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfinden → postest du deinen Wahlzettel bei Facebook oder Insta, kann es sein, dass der am Ende nicht zählt.

  • Bei der Kommunalwahl hat jede:r 3 Stimmen - verteil die so, wie du willst. Alle drei für einen Kandidaten oder gemischt, das ist egal. Wenn du willst, kannst du auch nur eine oder zwei deiner drei Stimmen vergeben.

  • Wenn du gewählt hast, den Stimmzettel in den ersten Briefumschlag und zukleben.

  • Dann den Wahlschein ausfüllen und zusammen mit dem ersten Umschlag in den zweiten.

So wird sichergestellt, dass deine Wahlteilnahme quasi ein Häkchen kriegt - der Stimmzettel im zugeklebten Umschlag ist ja anonym, also bleibt deine Wahl trotzdem geheim. Bei der späteren Stimmauszählung kann das also nicht mehr rückverfolgt werden.

 

  • Den Wahlbrief in den Briefkasten stecken oder direkt ins Rathaus bringen und am Wahltag die Füße hochlegen, mit Freunden chillen oder womöglich arbeiten…

 

Wichtig! Die Unterlagen müssen vor 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.
Wichtig, die Zweite!! Deine Stimme kannst du dann nicht mehr ändern, also wenn du unsicher bist und noch nicht genau weißt, wen du wählen willst: Warte lieber bis zum Wahltag.

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